Einmalige Leistungen des Mieters, die mit Rücksicht auf die Überlassung der Wohnung erbracht werden sollen, sind nur nach Maßgabe des § 9 des Wohnungsbindungsgesetzes zulässig; das gleiche gilt für entsprechende Leistungen eines Dritten zugunsten des Mieters.
NMV 1970 § 10 Mieterleistungen
Verordnung über die Ermittlung der zulässigen Miete für preisgebundene Wohnungen
Referenzen
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