Ist zur Ermittlung der zulässigen Miete eine Wirtschaftlichkeitsberechnung aufzustellen oder die Wohnfläche zu berechnen oder sind die laufenden Aufwendungen zu ermitteln, so sind hierfür die Vorschriften der Zweiten Berechnungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
NMV 1970 § 2 Anwendung der Zweiten Berechnungsverordnung
Verordnung über die Ermittlung der zulässigen Miete für preisgebundene Wohnungen
Referenzen
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