Zehn Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung werden die Regelungen der Verordnung aufgrund einer Evaluierung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr erneut bewertet. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der bis dahin weiterentwickelten, gebietsbezogenen Erkenntnisse über Störungen und Wirkzonen und den dann aktuellen Populationsverteilungen. Das Konzept der Evaluierung ist mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz abzustimmen.
Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.
NordSBefV § 11 Evaluierung
Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in Nationalparken im Bereich der Nordsee
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.
Zitiert von
Bislang zitiert keine Entscheidung diese Vorschrift.