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NotSan-APrV § 26 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten vom 7. November 1989 (BGBl. I S. 1966), die zuletzt durch Artikel 20 des Gesetzes vom 2. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2686) geändert worden ist, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2014 außer Kraft.

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Zitiert von

Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 38/24
5. März 2024
6 B 38/24 5. März 2024