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NotSan-APrV Anlage 9 (zu § 21 Absatz 3)

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 4301)



Die/der Vorsitzende
des Prüfungsausschusses

Bescheinigungüber die staatliche Eignungsprüfung für„ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . “

Name, Vorname. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .GeburtsdatumGeburtsort. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .hat am . . . . . . . . . . . . . . die staatliche Eignungsprüfung nach § 21 Absatz 3 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter bestanden/nicht bestanden.

Ort, Datum. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .(Siegel). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Unterschrift der/des
Vorsitzenden des Prüfungsausschusses)

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