Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
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Umweltschutz, - 5.
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Betriebliche und technische Kommunikation, - 6.
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Planen und Steuern von Arbeitsabläufen; Kontrollieren und Beurteilen der Ergebnisse, - 7.
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Prüfen, Anreißen und Kennzeichnen, - 8.
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Grundlagen der mechanischen Fertigungs- und Fügeverfahren, Herstellen von Betriebsmitteln, - 9.
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Erfassen von Messwerten, - 10.
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Warten von Betriebsmitteln, - 11.
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Vor- und Nachbehandeln von unbeschichteten und beschichteten Oberflächen, - 12.
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Regeln von Produktionsprozessen, - 13.
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Umgang mit Betriebs- und Gefahrstoffen, verfahrenstechnische Grundoperationen, - 14.
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Qualitätsmanagement, - 15.
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Wärmebehandlung, - 16.
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Einsetzen von Vorrichtungen und Gestellen, - 17.
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Oberflächentechnologie: -
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- Alternative A:
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Chemische und elektrochemische Abscheidung von Metallen und Legierungen, - Alternative B:
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Anodisationstechnik, - Alternative C:
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Dünnschichttechnik, - Alternative D:
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Feuerverzinken,
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Bedienen, Überwachen und Warten von Einrichtungen und Anlagen, - 19.
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Entfernen von Beschichtungen, - 20.
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Beurteilen von Oberflächen, - 21.
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Verfahren der Umwelttechnik.