Auf Grund des § 11 Absatz 1 Nummer 6 des Öko-Landbaugesetzes vom 7. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2358) verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:
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ÖLGKontrollStZulV Eingangsformel
Verordnung über die Zulassung von Kontrollstellen nach dem Öko-Landbaugesetz
Referenzen
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