(Fundstelle: BGBl. I 1984, 1569 - 1574)
I. Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß § 4 Abs. 1
Lfd. Nr.
Teil des Ausbildungsberufsbilds
zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
zeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr
1
2
3
4
1
2
3
4
1
Berufsbildung (§ 4 Abs. 1 Nr. 1)
a)
Bedeutung des Ausbildungsvertrags, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklären
während der gesamten Ausbildung zu vermitteln
b)
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
c)
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
2
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebs (§ 4 Abs. 1 Nr. 2)
a)
Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebs erläutern
b)
Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes insbesondere Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
c)
Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
d)
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3
Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz (§ 4 Abs. 1 Nr. 3)
a)
wesentliche Teile des Arbeitsvertrags nennen
b)
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
c)
Aufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes sowie der zuständigen Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht erläutern
d)
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Arbeitsschutzgesetze nennen
4
Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung (§ 4 Abs. 1 Nr. 4)
a)
berufsbezogene Vorschriften der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und Merkblätter, anwenden
b)
Gefahren des elektrischen Stroms beschreiben
c)
unfallverursachendes Verhalten, berufstypische Unfallquellen und Unfallsituationen beschreiben
d)
Verhalten bei Unfällen und Bränden beschreiben
e)
Maßnahmen der Ersten Hilfe einleiten
f)
bei Entstehungsbränden Sofortmaßnahmen ergreifen
g)
arbeitsplatzbedingte Ursachen von Umweltbelastungen nennen und zu deren Vermeidung beitragen
h)
die im Ausbildungsbetrieb verwendeten Energiearten nennen und Möglichkeiten rationeller Energieverwendung im beruflichen Einwirkungs- und Beobachtungsbereich anführen
5
Lesen und Anfertigen von Skizzen und Zeichnungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 5)
a)
Zeichengeräte handhaben
b)
technische Tabellen, Handbücher, Richtlinien und Merkblätter verwenden
c)
Skizzen und Zeichnungen unter Beachtung der Normen anfertigen
d)
Pläne, Zeichnungen und Stücklisten lesen
6
Instandhalten von Werkzeugen, Warten und Bedienen von Maschinen und Einrichtungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 6)
a)
Sägen, schränken und feilen
4
b)
Hobeleisen, Stechbeitel, Bohrer und Ziehklingen schärfen
c)
Hobel auf ihre Funktion prüfen und einstellen
d)
Arbeitsschutzvorrichtungen anwenden
4
e)
Riementriebe unter Anleitung auflegen und spannen
f)
Bearbeitungsmaschinen einrichten und bedienen
g)
Maschinen und Geräte nach Vorschrift warten
h)
Störungen an elektrischen Anlagen und Geräten feststellen und geeignete Maßnahmen zu ihrer Behebung ergreifen
i)
elektrische Handmaschinen bedienen und warten
4
k)
Leitern und Gerüste aufstellen und instandhalten
7
Holz und Holzwerkstoffe (§ 4 Abs. 1 Nr. 7)
a)
Holzarten sowie deren Struktur-und Farbmerkmale nennen
12
b)
Holz lagern und stapeln
c)
Holzfeuchte messen
d)
natürliche und künstliche Trocknung des Holzes erläutern
e)
Schwinden und Quellen des Holzes erläutern
f)
Hölzer nach ihrem Verwendungszweck und ihren für die Verarbeitung wichtigen Eigenschaften auswählen
g)
Holz entsprechend seinem Schwind- und Quellmaß auswählen
h)
Krankheiten, Schädlinge und Fehler des Holzes und deren Bedeutung für die Verarbeitung nennen
i)
Holzwerkstoffe, insbesondere Tischler-, Furnier-, Span-, Faser- und Verbundplatten, nach Norm bezeichnen und deren Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten nennen
8
Be- und Verarbeiten von Holz (§ 4 Abs. 1 Nr. 8)
a)
Meß- und Anreißzeuge bezeichnen und ihre Verwendungsmöglichkeiten nennen
14
b)
Meß- und Anreißarbeiten ausführen
c)
Handsägen bezeichnen und deren Verwendungszweck beschreiben
d)
einfache Sägeschnitte nach Riß ausführen
e)
Handhobel bezeichnen und deren Verwendungszweck beschreiben
f)
Hobelarbeiten mit verschiedenen Hobeln ausführen
g)
Arbeiten mit Loch- und Stechbeitel ausführen
h)
Arbeiten mit Raspel und Feile ausführen
i)
Bohrarbeiten einschließlich der Verwendung von Bohrlehren ausführen
k)
Holzverbindungen, insbesondere Längen-, Breiten- und Eckverbindungen, herstellen
l)
einfache Furnierarbeiten durchführen
m)
chemische Holzschutzmaßnahmen durchführen
9
Be- und Verarbeiten von Metallen und Kunststoffen (§ 4 Abs. 1 Nr. 9)
a)
die berufsbezogenen Metalle und ihre Verwendung nennen
10
b)
Meß-, Säge-, Feil-, Bohr- und Biegearbeiten ausführen
c)
Gewinde schneiden
d)
Metallteile, insbesondere mit Schrauben, Bolzen und Stiften, verbinden
e)
Kunststoffarten beschreiben
f)
Kunststoffe sägen, bohren und kleben
10
Arbeiten mit Klebstoffen, Behandeln von Oberflächen (§ 4 Abs. 1 Nr. 10)
a)
Arten der Klebstoffe beschreiben
6
b)
Klebstoffe verwenden
c)
Kanten und Flächen verleimen
d)
Flächen furnieren
6
e)
Mittel zur Oberflächenbehandlung nennen
f)
Oberflächen beizen, grundieren, lackieren
11
Kenntnisse des Aufbaus und der Funktionszusammenhänge von Orgeln und Harmonien (§ 4 Abs. 1 Nr. 11)
a)
Hauptbestandteile von Orgeln und Harmonien nennen
4
b)
Funktionszusammenhänge zwischen den Hauptbestandteilen beschreiben
12
Herstellen von Windversorgungsanlagen (§ 4 Abs. 1 Nr. 12)
a)
Schallschutzkästen für Motorgebläse herstellen
10
b)
Bälge verschiedener Systeme herstellen
c)
Kanäle anfertigen und verlegen
d)
Windregulierungseinrichtungen anfertigen und einbauen
e)
Funktionstest an Windversorgungsanlagen durchführen
13
Bau von Windladen (§ 4 Abs. 1 Nr. 13)
a)
Verschiedene Ladensysteme erläutern
2
b)
einfache Windlade oder Windladenmodell herstellen
6
c)
Ventile und deren Zubehör herstellen
d)
Raster anfertigen
e)
Verarbeitungseigenschaften von Dichtungs- und Dämpfungsmaterial beschreiben
4
f)
verschiedene Tremulanten-konstruktionen erläutern
14
Anfertigen von Holzpfeifen einfacher Bauart (§ 4 Abs. 1 Nr. 14)
a)
Konstruktionen von Holzpfeifen beschreiben
8
b)
Holzpfeifen herstellen
15
Anfertigen von zylindrischen Pfeifen aus Zinnbleilegierung (§ 4 Abs. 1 Nr. 15)
a)
Konstruktionen von Metallpfeifen beschreiben
4
b)
einzelne Metallpfeifen herstellen
16
Aufbauen von Orgeln in der Werkstatt (§ 4 Abs. 1 Nr. 16)
a)
Lager, Lagerwerk und Spieltisch aufstellen
4
b)
Windladen, Trakturen und Windversorgung einbauen
c)
Gehäuse montieren
d)
Pfeifen einbauen
17
Stimmen von Orgelpfeifen und Harmoniumzungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 17)
a)
Orgelstimmung und Stimmungssysteme erläutern
2
b)
Zungenregister stimmen
4
c)
Labialregister stimmen
d)
Harmoniumzungen stimmen
18
Intonieren von Pfeifen (§ 4 Abs. 1 Nr. 18)
a)
Bauarten und Mensuren von Registern beschreiben
3
b)
Intonationsgrundlagen erläutern
c)
Pfeifen für die Vorintonation aufschneiden
19
Pflegen und Reparieren von Orgeln und Harmonien (§ 4 Abs. 1 Nr. 19)
a)
Abbau und Wiederaufbau von Orgeln erläutern
10
b)
Orgelteile verpacken und lagern
c)
defekte oder abgenutzte Teile austauschen
d)
Trakturen nachregulieren
e)
Funktion verschiedener Systeme überprüfen
f)
Wartungsarbeiten an Orgeln durchführen
II. Fertigkeiten und Kenntnisse in den Fachrichtungen:
Fachrichtung Orgelbau
1
Bau von Windladen (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a)
a)
Windladenteilungen übertragen
12
b)
Windladenkörper anfertigen
c)
Ventile anfertigen
d)
Windladen zusammenbauen
e)
Stöcke anfertigen
f)
Registerbetätigungseinrichtungen montieren
2
Herstellen von Spieltischteilen (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b)
a)
Aufbau von Spieltischen erläutern
10
b)
Einzelteile anfertigen
c)
Funktionstest durchführen
3
Bau von Gehäuseteilen (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c)
a)
Aufbau von Gehäusen und Schwellern beschreiben
8
b)
Gehäuse und Schwellerteile herstellen und montieren
4
Anfertigen und Montieren von Trakturteilen (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe d)
a)
Verschiedene Traktursysteme beschreiben
15
b)
Trakturteile anfertigen
c)
Trakturteile montieren
5
Montieren von Orgeln am Aufstellungsplatz (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe e)
a)
Orgelplatz einmessen
16
b)
Orgel montieren
c)
Einzelteile einbauen
d)
Orgel einregulieren
Fachrichtung Pfeifenbau
1
Herstellen von Platten für Metallpfeifen (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a)
a)
Metalle, ihre Legierungen sowie deren Einfluß auf das Klangbild nennen
6
b)
Schmelztemperatur und Legierung bestimmen
c)
Platten gießen und hobeln
2
Herstellen von labialen Metallpfeifen (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b)
a)
Bauformen beschreiben
18
b)
Mensurentabellen und Diagramme lesen
c)
Pfeifenmetall zuschneiden
d)
Pfeifen anfertigen
3
Herstellen von labialen Holzpfeifen (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c)
a)
Holz auswählen und zuschneiden
11
b)
Pfeifen anfertigen
4
Herstellen von lingualen Pfeifen (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe d)
a)
Bauformen beschreiben
26
b)
Mensurentabellen und Diagramme lesen
c)
Einzelteile herstellen
d)
Pfeifen zusammensetzen