Als andere Hilfsmittel werden nach Maßgabe der §§ 17 bis 18a geliefert
- 1.
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Hörhilfen, - 2.
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Sehhilfen, - 3.
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Kommunikationshilfen, - 4.
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Stomaversorgungsmittel und Inkontinenzhilfen, - 5.
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sonstige Hilfsgeräte für behinderte Menschen und Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens, - 6.
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behinderungsgerechte Ausstattungen.