Orthopädische Hilfsmittel wirken korrigierend, stützend, ausgleichend oder schützend auf die Haltungs- und Bewegungsorgane oder ersetzen deren einzelne Funktionen. Nach Maßgabe der §§ 4 bis 14 werden insbesondere geliefert:
- 1.
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Stützapparate, - 2.
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orthopädisches Schuhwerk, - 3.
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Schuhe für Beinamputierte, - 4.
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Handschuhe, - 5.
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Gehhilfen, - 6.
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Rollstühle, - 7.
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Hilfen zur Lagerung, - 8.
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schützende Hilfen.