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OWiG 1968 § 74 Verfahren bei Abwesenheit

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten

(1) Die Hauptverhandlung wird in Abwesenheit des Betroffenen durchgeführt, wenn er nicht erschienen ist und von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen entbunden war. Frühere Vernehmungen des Betroffenen und seine protokollierten und sonstigen Erklärungen sind durch Mitteilung ihres wesentlichen Inhalts oder durch Verlesung in die Hauptverhandlung einzuführen. Es genügt, wenn die nach § 265 Abs. 1 und 2 der Strafprozeßordnung erforderlichen Hinweise dem Verteidiger gegeben werden.

(2) Bleibt der Betroffene ohne genügende Entschuldigung aus, obwohl er von der Verpflichtung zum Erscheinen nicht entbunden war, hat das Gericht den Einspruch ohne Verhandlung zur Sache durch Urteil zu verwerfen.

(3) Der Betroffene ist in der Ladung über die Absätze 1 und 2 und die §§ 73 und 77b Abs. 1 Satz 1 und 3 zu belehren.

(4) Hat die Hauptverhandlung nach Absatz 1 oder Absatz 2 ohne den Betroffenen stattgefunden, so kann er gegen das Urteil binnen einer Woche nach Zustellung die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unter den gleichen Voraussetzungen wie gegen die Versäumung einer Frist nachsuchen. Hierüber ist er bei der Zustellung des Urteils zu belehren.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Thüringer Oberlandesgericht (2. Senat für Bußgeldsachen) - 3 ORbs 171 SsRs 10/26
18. Februar 2026
3 ORbs 171 SsRs 10/26 18. Februar 2026
Beschluss vom Kammergericht (3. Senat für Bußgeldsachen) - 3 ORbs 202/25
17. Dezember 2025
3 ORbs 202/25 17. Dezember 2025
Beschluss vom Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken (Senat für Bußgeldsachen) - 1 ORbs 3 SsBs 24/25
5. August 2025
1 ORbs 3 SsBs 24/25 5. August 2025
Beschluss vom Bayerisches Oberstes Landesgericht - 203 StRR 234/25
23. Juni 2025
203 StRR 234/25 23. Juni 2025
Beschluss vom Bayerisches Oberstes Landesgericht - 201 ObOWi 251/25
16. April 2025
201 ObOWi 251/25 16. April 2025
Beschluss vom Kammergericht (3. Senat für Bußgeldsachen) - 3 ORbs 192/24, 3 ORbs 192/24 - 122 SsBs 38/24
20. November 2024
3 ORbs 192/24, 3 ORbs 192/24 - 122 SsBs 38/24 20. November 2024
Beschluss vom Oberlandesgericht Dresden (Senat für Bußgeldsachen) - 1 ORbs 154/24
20. August 2024
1 ORbs 154/24 20. August 2024
Beschluss vom Kammergericht (3. Senat für Bußgeldsachen) - 3 ORbs 82/24, 3 ORbs 82/24 - 122 SsRs 13/24
14. Juni 2024
3 ORbs 82/24, 3 ORbs 82/24 - 122 SsRs 13/24 14. Juni 2024
Beschluss vom Bayerisches Oberstes Landesgericht - 203 StRR 212/24
4. Juni 2024
203 StRR 212/24 4. Juni 2024
Entscheidung vom Bayerischer Verfassungsgerichtshof - Vf. 81-VI-21
14. Mai 2024
Vf. 81-VI-21 14. Mai 2024