Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
ParkettlAusbV 2002 § 5 Ausbildungsplan
Verordnung über die Berufsausbildung zum Parkettleger/zur Parkettlegerin
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.