§ 54 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird bei Parteien nicht angewandt.
PartG § 37 Nichtanwendbarkeit einer Vorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Gesetz über die politischen Parteien
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§ 54 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird bei Parteien nicht angewandt.
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