PassV 2007 § 1 Muster für den Reisepass

Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes

Der Reisepass der Bundesrepublik Deutschland ist nach dem in der Anlage 1 oder Anlage 1a abgedruckten Muster auszustellen. Für die einzutragenden Daten gelten die formalen Anforderungen der Anlage 11.

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