Die in anderen Rechtsvorschriften oder in zwischenstaatlichen Vereinbarungen festgelegten Muster amtlicher Ausweise als Passersatz sowie die dort getroffenen Regelungen über Lichtbilder und Gültigkeitsdauer bleiben von dieser Rechtsverordnung unberührt.
PassV 2007 § 11 Andere Regelungen für einen Passersatz
Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes
Referenzen
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