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PassV 2007 § 3 Muster für den vorläufigen Reisepass

Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes

Der vorläufige Reisepass der Bundesrepublik Deutschland ist nach dem in der Anlage 3 abgedruckten Muster auszustellen. Für die einzutragenden Daten gelten die formalen Anforderungen der Anlage 11.

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