Die Hauptverhandlung kann gegen einen Patentanwalt, der nicht erschienen ist, durchgeführt werden, wenn er ordnungsmäßig geladen und in der Ladung darauf hingewiesen ist, daß in seiner Abwesenheit verhandelt werden kann. Eine öffentliche Ladung ist nicht zulässig.
PatAnwO § 119 Hauptverhandlung trotz Ausbleibens des Patentanwalts
Patentanwaltsordnung
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