(1) Der Patentanwalt übt einen freien Beruf aus.
(2) Seine Tätigkeit ist kein Gewerbe.
(1) Der Patentanwalt übt einen freien Beruf aus.
(2) Seine Tätigkeit ist kein Gewerbe.
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Beschluss vom Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken (3. Zivilsenat) - 3 W 99/12
30. August 2012
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3 W 99/12 | 30. August 2012 |
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Urteil vom Sozialgericht Braunschweig (6. Kammer) - S 6 KR 164/00
9. März 2004
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S 6 KR 164/00 | 9. März 2004 |