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PatAnwO § 2 Beruf des Patentanwalts

Patentanwaltsordnung

(1) Der Patentanwalt übt einen freien Beruf aus.

(2) Seine Tätigkeit ist kein Gewerbe.

Referenzen

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Zitiert von

Beschluss vom Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken (3. Zivilsenat) - 3 W 99/12
30. August 2012
3 W 99/12 30. August 2012
Urteil vom Sozialgericht Braunschweig (6. Kammer) - S 6 KR 164/00
9. März 2004
S 6 KR 164/00 9. März 2004