PatG § 21

Patentgesetz

(1) Das Patent wird widerrufen (§ 61), wenn sich ergibt, daß

1.
der Gegenstand des Patents nach den §§ 1 bis 5 nicht patentfähig ist,
2.
das Patent die Erfindung nicht so deutlich und vollständig offenbart, daß ein Fachmann sie ausführen kann,
3.
der wesentliche Inhalt des Patents den Beschreibungen, Zeichnungen, Modellen, Gerätschaften oder Einrichtungen eines anderen oder einem von diesem angewendeten Verfahren ohne dessen Einwilligung entnommen worden ist (widerrechtliche Entnahme),
4.
der Gegenstand des Patents über den Inhalt der Anmeldung in der Fassung hinausgeht, in der sie bei der für die Einreichung der Anmeldung zuständigen Behörde ursprünglich eingereicht worden ist; das gleiche gilt, wenn das Patent auf einer Teilanmeldung oder einer nach § 7 Abs. 2 eingereichten neuen Anmeldung beruht und der Gegenstand des Patents über den Inhalt der früheren Anmeldung in der Fassung hinausgeht, in der sie bei der für die Einreichung der früheren Anmeldung zuständigen Behörde ursprünglich eingereicht worden ist.

(2) Betreffen die Widerrufsgründe nur einen Teil des Patents, so wird es mit einer entsprechenden Beschränkung aufrechterhalten. Die Beschränkung kann in Form einer Änderung der Patentansprüche, der Beschreibung oder der Zeichnungen vorgenommen werden.

(3) Mit dem Widerruf gelten die Wirkungen des Patents und der Anmeldung als von Anfang an nicht eingetreten. Bei beschränkter Aufrechterhaltung ist diese Bestimmung entsprechend anzuwenden.

Referenzen

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Zitiert von

Beschluss vom Bundesgerichtshof (1. Zivilsenat) - I ZB 105/16
18. Oktober 2017
I ZB 105/16 18. Oktober 2017
Beschluss vom Bundesgerichtshof (1. Zivilsenat) - I ZB 106/16
18. Oktober 2017
I ZB 106/16 18. Oktober 2017
Beschluss vom Bundesgerichtshof (10. Zivilsenat) - X ZB 1/16
8. November 2016
X ZB 1/16 8. November 2016
Urteil vom Bundesgerichtshof (10. Zivilsenat) - X ZR 64/14
13. September 2016
X ZR 64/14 13. September 2016
Urteil vom Bundesgerichtshof (10. Zivilsenat) - X ZR 18/14
25. Februar 2016
X ZR 18/14 25. Februar 2016
Urteil vom Bundesgerichtshof (10. Zivilsenat) - X ZR 141/13
19. Januar 2016
X ZR 141/13 19. Januar 2016
Versäumnisurteil vom Bundesgerichtshof (10. Zivilsenat) - X ZR 170/12
1. Dezember 2015
X ZR 170/12 1. Dezember 2015
Urteil vom Bundesgerichtshof (10. Zivilsenat) - X ZR 88/13
10. November 2015
X ZR 88/13 10. November 2015
Urteil vom Bundesgerichtshof (10. Zivilsenat) - X ZR 11/13
27. Oktober 2015
X ZR 11/13 27. Oktober 2015
Beschluss vom Bundesgerichtshof (10. Zivilsenat) - X ZB 11/14
22. September 2015
X ZB 11/14 22. September 2015