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PatG § 62

Patentgesetz

(1) In dem Beschluß nach § 61 Abs. 1 kann die Patentabteilung nach billigem Ermessen bestimmen, inwieweit einem Beteiligten die durch eine Anhörung oder eine Beweisaufnahme verursachten Kosten zur Last fallen. Die Bestimmung kann auch getroffen werden, wenn ganz oder teilweise der Einspruch zurückgenommen oder auf das Patent verzichtet wird. Die Patentabteilung kann anordnen, dass die Einspruchsgebühr nach dem Patentkostengesetz ganz oder teilweise zurückgezahlt wird, wenn es der Billigkeit entspricht.

(2) Zu den Kosten gehören außer den Auslagen des Patentamts auch die den Beteiligten erwachsenen Kosten, soweit sie zur zweckentsprechenden Wahrung der Ansprüche und Rechte notwendig waren. Der Betrag der zu erstattenden Kosten wird auf Antrag durch das Patentamt festgesetzt. Die Vorschriften der Zivilprozessordnung über das Kostenfestsetzungsverfahren (§§ 103 bis 107) und die Zwangsvollstreckung aus Kostenfestsetzungsbeschlüssen (§§ 724 bis 802) sind entsprechend anzuwenden. An die Stelle der Erinnerung tritt die Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluß; § 73 ist mit der Maßgabe anzuwenden, daß die Beschwerde innerhalb von zwei Wochen einzulegen ist. Die vollstreckbare Ausfertigung wird vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Patentgerichts erteilt.

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Zitiert von

Beschluss vom Bundespatentgericht - 35 W (pat) 423/18
16. Dezember 2024
35 W (pat) 423/18 16. Dezember 2024
Beschluss vom Bundespatentgericht - 35 W (pat) 423/18, KoF 143/22
16. Dezember 2024
35 W (pat) 423/18, KoF 143/22 16. Dezember 2024
Beschluss vom Bundespatentgericht - 11 W (pat) 5/23
27. November 2023
11 W (pat) 5/23 27. November 2023
Beschluss vom Bundespatentgericht - 30 W (pat) 804/22
19. Oktober 2023
30 W (pat) 804/22 19. Oktober 2023
Beschluss vom Bundespatentgericht - 30 W (pat) 802/22
19. Oktober 2023
30 W (pat) 802/22 19. Oktober 2023
Beschluss vom Bundespatentgericht - 30 W (pat) 803/22
19. Oktober 2023
30 W (pat) 803/22 19. Oktober 2023
Beschluss vom Bundespatentgericht - 11 W (pat) 37/18
18. Oktober 2022
11 W (pat) 37/18 18. Oktober 2022
Beschluss vom Bundespatentgericht - 28 W (pat) 16/21
27. September 2021
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Beschluss vom Bundespatentgericht - 30 W (pat) 803/19
28. Januar 2021
30 W (pat) 803/19 28. Januar 2021
Beschluss vom Bundespatentgericht - 30 W (pat) 805/19
28. Januar 2021
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