PBZugV § 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr

(1) Die §§ 3 bis 8 treten am 1. Januar 2001 in Kraft. Im Übrigen tritt diese Verordnung am 1. Juli 2000 in Kraft.

(2)

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