Bei folgenden individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen, die auf Antrag vorgenommen werden, sind an Gebühren zu erheben für
1.
wissenschaftliche Stellungnahmen
zum Herstellungsverfahren, zur Qua-
lität, zur therapeutischen Wirksam-
keit oder Unbedenklichkeit des Arz-
neimittels
260 bis
22 000 Euro,
2.
selbständige Beratungen und deren
Vor- und Nachbereitung
68 Euro
je Mitarbeiter
pro Stunde,
3.
nicht einfache schriftliche Auskünfte
100 Euro,
4.
Bescheinigungen, Zweitschriften und
Beglaubigungen
50 Euro,
5.
Zertifizierung einer Chargenprüfung
für Chargen, die nicht nach § 32 Ab-
satz 1 Satz 1 des Arzneimittelgeset-
zes freigegeben sind
die in § 5
Absatz 1
vorgesehene
Gebühr,
6.
Zertifikate für Chargen, die nach § 32
Absatz 1 Satz 1 des Arzneimittelge-
setzes freigegeben worden sind
50 Euro,
7.
Testung eines Plasmapools
a)
je NAT-Marker
80 Euro,
b)
Virusserologie einschließlich ei-
nes NAT-Markers
100 Euro,
8.
Wiedereinsetzung in den vorigen
Stand gemäß § 32 des Verwaltungs-
verfahrensgesetzes
200 Euro.