Der Ausbildungsberuf Pelzveredler/Pelzveredlerin wird staatlich anerkannt.
Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.
PelzVAusbV § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufs
Verordnung über die Berufsausbildung zum Pelzveredler/zur Pelzveredlerin
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.
Zitiert von
Bislang zitiert keine Entscheidung diese Vorschrift.