Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
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Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung; - 2.
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Kenntnisse des Ausbildungsbetriebs; - 3.
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Pflegen und Instandhalten der Arbeitsgeräte, Maschinen, Werkzeuge und Einrichtung; - 4.
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Annehmen und Lagern der Rohfelle; - 5.
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Bearbeiten der Felle in der Wasserwerkstatt; - 6.
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Bearbeiten der Felle an der Kürschnerbank; - 7.
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Behandeln von Weichware; - 8.
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Bearbeiten der Felle an der Kreismessermaschine; - 9.
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Bearbeiten der Felle an der Entfleischmaschine; - 10.
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Walken der Felle; - 11.
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Läutern der Felle; - 12.
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Bakeln der Felle; - 13.
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Trocknen und Entfetten der Felle; - 14.
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Mitwirken beim Färben, Grotzieren und Reservieren der Felle; - 15.
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Bearbeiten der Felle an der Witt-, Streck- und Schleifmaschine; - 16.
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Fertigmachen der Pelzfelle zur Auslieferung.