Während der gesamten Ausbildungszeit sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildposition aus
- Abschnitt B Nr. 3
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Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben
(1) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus
- Abschnitt A Nr. 1.1
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Personalanwerbung, Lernziele a und b, - Abschnitt A Nr. 1.2
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Bewerberberatung, Lernziel b, - Abschnitt A Nr. 3
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Berufsfelderschließung, Lernziel a, - Abschnitt A Nr. 5.1
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Kommunikation, Lernziel a, - Abschnitt A Nr. 5.2
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Teamarbeit und Kooperation, Lernziel a, - Abschnitt A Nr. 6
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Kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Lernziel b, - Abschnitt B Nr. 1.1
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Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes, - Abschnitt B Nr. 1.2
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Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele a bis c, - Abschnitt B Nr. 1.3
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - Abschnitt B Nr. 1.4
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Umweltschutz, - Abschnitt B Nr. 2.3
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Informations- und Kommunikationssysteme
(2) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus
- Abschnitt A Nr. 1.4
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Personaleinstellung und Personalvermittlung, Lernziel a, - Abschnitt A Nr. 2.4
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Personalsachbearbeitung, Lernziele a und b, - Abschnitt A Nr. 4.2
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Marketing, Kundenbindung und Kundenbetreuung, Lernziele a und b, - Abschnitt A Nr. 4.3
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Angebotskalkulation und Verträge, Lernziel d, - Abschnitt B Nr. 2.1
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Lern- und Arbeitstechniken, Lernziele a bis d, - Abschnitt B Nr. 2.4
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Datenschutz und Datensicherheit
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus
- Abschnitt A Nr. 1.2
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Bewerberberatung, Lernziele a und d, - Abschnitt A Nr. 2.3
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Personalführung und Personalbetreuung, Lernziel a, - Abschnitt A Nr. 2.4
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Personalsachbearbeitung, Lernziele c und d, - Abschnitt A Nr. 2.5
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Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen, Lernziel a, - Abschnitt A Nr. 4.1
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Auftragsspezifische Arbeitsplatzanalyse und Personalbedarfsanalyse, Lernziel a, - Abschnitt A Nr. 5.2
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Teamarbeit und Kooperation, Lernziel b, - Abschnitt A Nr. 7
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Berufsbezogene Rechtsanwendungen, Lernziel b, - Abschnitt B Nr. 1.2
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Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziel f,
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus
- Abschnitt A Nr. 1.1
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Personalanwerbung, Lernziel c, - Abschnitt A Nr. 2.1
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Einsatzplanung und Einsatzvorbereitung, Lernziele b und c, - Abschnitt A Nr. 2.4
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Personalsachbearbeitung, Lernziel e, - Abschnitt A Nr. 5.1
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Kommunikation, Lernziel c, - Abschnitt A Nr. 7
-
Berufsbezogene Rechtsanwendungen, Lernziele a und c, - Abschnitt B Nr. 1.2
-
Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele d und e, - Abschnitt B Nr. 2.1
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Lern- und Arbeitstechniken, Lernziel e,
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus
- Abschnitt A Nr. 2.2
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Gewährleistung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, - Abschnitt A Nr. 2.3
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Personalführung und Personalbetreuung, Lernziele b und c, - Abschnitt A Nr. 3
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Berufsfelderschließung, Lernziel b, - Abschnitt A Nr. 4.2
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Marketing, Kundenbindung und Kundenbetreuung, Lernziel c, - Abschnitt A Nr. 5.3
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Konfliktmanagement
(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus
- Abschnitt A Nr. 1.3
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Personalauswahl, Lernziele a bis d, - Abschnitt A Nr. 4.1
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Auftragsspezifische Arbeitsplatzanalyse und Personalbedarfsanalyse, Lernziel b, - Abschnitt A Nr. 4.2
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Marketing, Kundenbindung und Kundenbetreuung, Lernziele d und e, - Abschnitt A Nr. 4.3
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Angebotskalkulation und Verträge, Lernziel a, - Abschnitt A Nr. 6
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Kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Lernziele a, c und d, - Abschnitt B Nr. 2.2
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Qualitätssicherung betrieblicher Arbeitsabläufe, Lernziele a bis c,
(1) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus
- Abschnitt A Nr. 1.3
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Personalauswahl, Lernziel e, - Abschnitt A Nr. 2.1
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Einsatzplanung und Einsatzvorbereitung, Lernziel a, - Abschnitt A Nr. 4.1
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Auftragsspezifische Arbeitsplatzanalyse und Personalbedarfsanalyse, Lernziele c und d, - Abschnitt A Nr. 4.4
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Kontrolle der Vertragserfüllung, - Abschnitt A Nr. 5.2
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Teamarbeit und Kooperation, Lernziel c, - Abschnitt A Nr. 6
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Kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Lernziel e, - Abschnitt B Nr. 2.2
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Qualitätssicherung betrieblicher Arbeitsabläufe, Lernziele d und e,
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus
- Abschnitt A Nr. 1.2
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Bewerberberatung, Lernziele c und e, - Abschnitt A Nr. 2.3
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Personalführung und Personalbetreuung, Lernziele d und e, - Abschnitt A Nr. 2.5
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Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen, Lernziel b, - Abschnitt A Nr. 3
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Berufsfelderschließung, Lernziel c, - Abschnitt A Nr. 5.1
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Kommunikation, Lernziel b, - Abschnitt B Nr. 2.1
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Lern- und Arbeitstechniken, Lernziel f,
(3) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus
- Abschnitt A Nr. 1.4
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Personaleinstellung und Personalvermittlung, Lernziel b, - Abschnitt A Nr. 4.3
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Angebotskalkulation und Verträge, Lernziele b, c und e,