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PflAPrV Anlage 8 (zu § 19 Absatz 2 Satz 1)
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe
Die/der Vorsitzende des Prüfungsausschusses
Zeugnis über die staatliche Prüfung der beruflichen Pflegeausbildungfür
„“
Name, Vorname Geburtsdatum Geburtsort hat am die staatliche Prüfung nach § 2 Nummer 1 des Pflegeberufegesetzes vor dem staatlichen Prüfungsausschuss bei der in bestanden. Der Vertiefungseinsatz nach § 7 Absatz 4 Satz 1 des Pflegeberufegesetzes wurde im Bereich _______________ durchgeführt.
Sie/Er hat folgende Gesamtnoten der einzelnen Prüfungsteile erhalten:1. im schriftlichen Teil der Prüfung„“2. im mündlichen Teil der Prüfung„“3. im praktischen Teil der Prüfung„“Gesamtnote der staatlichen Prüfung„“(auf der Grundlage der Gesamtnoten nach den Nummer 1 bis 3)Ort, Datum (Siegel) (Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur der/des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses)