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PflAPrV Anlage 8 (zu § 19 Absatz 2 Satz 1)

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1615;
bzgl. der einzelnen Ändernungen vgl. Fußnote)


Die/der Vorsitzende
des Prüfungsausschusses



Zeugnis über die staatliche Prüfung der beruflichen Pflegeausbildungfür

                     

Name, Vorname
 
Geburtsdatum              Geburtsort
 
 
hat am                    die staatliche Prüfung nach § 2 Nummer 1 des Pflegeberufegesetzes vor dem staatlichen Prüfungsausschuss bei der
 
 
in                     bestanden. Der Vertiefungseinsatz nach § 7 Absatz 4 Satz 1 des Pflegeberufegesetzes wurde im Bereich _______________ durchgeführt.
Sie/Er hat folgende Gesamtnoten der einzelnen Prüfungsteile erhalten:1. im schriftlichen Teil der Prüfung                 2. im mündlichen Teil der Prüfung                 3. im praktischen Teil der Prüfung                 Gesamtnote der staatlichen Prüfung                 (auf der Grundlage der Gesamtnoten nach den Nummer 1 bis 3)Ort, Datum
 
(Siegel)

 
(Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur der/des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses)

Referenzen

Zitiert von