Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

PflAPrV Anlage 9 (zu § 44 Absatz 3 Satz 2)

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1616;
bzgl. der einzelnen Ändernungen vgl. Fußnote)

                 
Bezeichnung der Einrichtung



Bescheinigung über die Teilnahme am AnpassungslehrgangName, Vorname
 
Geburtsdatum              Geburtsort
 
 
hat in der Zeit vom             bis             regelmäßig an dem Anpassungslehrgang teilgenommen, der nach § 44 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe von der zuständigen Behörde vorgeschrieben wurde.
Das Abschlussgespräch hat sie/er bestanden/nicht bestanden.
Ort, Datum
 
(Stempel)

 
(Unterschrift(en) oder qualifizierte elektronische Signatur(en) der Einrichtung)

Referenzen

Zitiert von

Bislang zitiert keine Entscheidung diese Vorschrift.