Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

PflSchAnwV 1992 § 1 Vollständiges Anwendungsverbot

Verordnung über Anwendungsverbote für Pflanzenschutzmittel

Pflanzenschutzmittel, die aus einem in Anlage 1 aufgeführten Stoff bestehen oder einen solchen Stoff enthalten, dürfen nicht angewandt werden.

Referenzen

Zitiert von

Bislang zitiert keine Entscheidung diese Vorschrift.