Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz können abweichend von § 2 Absatz 1 des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes im Bundesanzeiger verkündet werden.
PflSchG 2012 § 73 Verkündung von Rechtsverordnungen
Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen
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