Der Ausbildungsberuf Pharmakant/Pharmakantin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.
PharmAusbV 2009 § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Verordnung über die Berufsausbildung zum Pharmakanten/zur Pharmakantin
Referenzen
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