PharmIndMstrFortbV Anlage 2 (zu § 7 Absatz 6)

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Industriemeister – Fachrichtung Pharmazie und Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Pharmazie

(Fundstelle: BGBl. I 2010, 1257 - 1258;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)


 ........................................ (Bezeichnung der zuständigen Stelle)


Zeugnis

über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss <BR/> Geprüfter Industriemeister – Fachrichtung Pharmazie <BR/> Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Pharmazie

Herr/Frau  ........................................ geboren am  ........................................ in  ........................................ hat am  ........................................ die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss


Geprüfter Industriemeister – Fachrichtung Pharmazie <BR/> Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Pharmazie

nach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Industriemeister – Fachrichtung Pharmazie und Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Pharmazie vom 26. August 2010 (BGBl. I S. 1249), die durch Artikel 34 der Verordnung vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274) geändert worden ist, mit folgenden Ergebnissen bestanden:


Punkte Note I. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen .............. Prüfungsbereiche: 1. Rechtsbewusstes Handeln .............. 2. Betriebswirtschaftliches Handeln .............. 3. Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung .............. 4. Zusammenarbeit im Betrieb .............. (Im Fall des § 6: „ „Der Prüfungsteilnehmer“ oder „Die Prüfungsteilnehmerin“ wurde nach § 6 im Hinblick auf die am  ..............
in .............. vor ..............
abgelegte Prüfung vom Prüfungsbestandteil .............. freigestellt.“)
II. Handlungsspezifische Qualifikationen Punkte Note 1. Situationsaufgabe I im Handlungsbereich
„Pharmazeutische Fertigung und Verpackung“

..............

..............
2. Situationsaufgabe II im Handlungsbereich
„Organisation, Führung und Kommunikation“

..............

..............
3. Schriftliche Ausarbeitung im Handlungsbereich
„Spezialisierungsgebiete“ mit dem
Wahlqualifikationsschwerpunkt
............................................................................... .................. .............. .............. (Im Fall des § 6: „ „Der Prüfungsteilnehmer“ oder „Die Prüfungsteilnehmerin“ wurde nach § 6 im Hinblick auf die am ..............
in .............. vor ..............
abgelegte Prüfung vom Prüfungsbestandteil .............. freigestellt.“)
III. Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin hat nach § 3 Absatz 3 den Nachweis über den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung durch die Prüfung am .............. in ..............
vor .............. erbracht.

Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013 (BAnz AT 20.11.2013 B2).



Datum .............. Unterschrift(en) .............. (Siegel der zuständigen Stelle)


Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von