PharmKfmAusbV 2012 § 2 Dauer der Berufsausbildung

Verordnung über die Berufsausbildung zum Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten und zur Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten

Die Ausbildung dauert drei Jahre.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von