PKDBSa § 26 Höhe und Laufzeit der Hinterbliebenenrente

Satzung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG Köln (Anlage zur Verordnung über die Feststellung der Satzung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG)

Für Höhe und Laufzeit der Hinterbliebenenrente gelten § 19 und § 20 entsprechend.

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