PKDBSa § 38 Organe

Satzung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG Köln (Anlage zur Verordnung über die Feststellung der Satzung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG)

Die Organe der Pensionskasse sind

1.
die Arbeitnehmervertretung,
2.
die Hauptversammlung,
3.
das Kuratorium,
4.
der Vorstand.

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