Es ist verboten, in nach § 3 Abs. 1, § 3a Absatz 1 und 2, § 4 Abs. 2 Satz 1 und § 5 Abs. 1 und 2 bereitzustellenden Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch, zu den offiziellen spezifischen CO 2 -Emissionen, zum offiziellen Stromverbrauch und zu den CO 2 -Effizienzklassen andere den Vorschriften dieser Verordnung nicht entsprechende Zeichen, Symbole oder Angaben zu verwenden, sofern diese geeignet sind, beim Verbraucher zu Verwechslungen zu führen.
Pkw-EnVKV § 6 Missbräuchliche Verwendung von Bezeichnungen
Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, CO
Referenzen
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