(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Die §§ 1 bis 5 des Planungssicherstellungsgesetzes treten mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft. Im Übrigen tritt das Gesetz mit Ablauf des 30. September 2029 außer Kraft.
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Die §§ 1 bis 5 des Planungssicherstellungsgesetzes treten mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft. Im Übrigen tritt das Gesetz mit Ablauf des 30. September 2029 außer Kraft.
Bislang zitiert keine Entscheidung diese Vorschrift.