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PodAPrV Eingangsformel

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen

Auf Grund des § 7 des Podologengesetzes vom 4. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3320) verordnet das Bundesministerium für Gesundheit im Benehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:

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