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PostG 1998 § 1 Zweck des Gesetzes

Postgesetz

Zweck dieses Gesetzes ist es, durch Regulierung im Bereich des Postwesens den Wettbewerb zu fördern und flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen zu gewährleisten.

Referenzen

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Zitiert von

Urteil vom Landgericht Münster - 24 O 154/05
5. Mai 2006
24 O 154/05 5. Mai 2006