PostG 1998 § 53 Entgeltgenehmigung im Zeitraum der gesetzlichen Exklusivlizenz

Postgesetz

§ 19 Satz 2 gilt für die Zeit der gesetzlichen Exklusivlizenz nicht für die Beförderung von Briefsendungen im Rahmen der Exklusivlizenz nach § 51.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von