Verordnung über die Wahrnehmung von Aufgaben der Träger der Rentenversicherung und anderer Sozialversicherungsträger durch den Renten Service der Deutschen Post AG
Erstes KapitelAllgemeine Vorschriften§ 1Anwendungsbereich§ 2Zuständige Stellen§ 3Grundlagen der Beziehungen zwischen den Trägern der Rentenversicherung und dem Renten Service§ 4Verantwortungsbereiche§ 5Ergänzende RegelungenZweites KapitelAuszahlung von Geldleistungen§ 6Zahlungsauftrag§ 7Zahlung ohne Zahlungsauftrag§ 8Zahlungsempfänger§ 9Zahlweise§ 10Nicht ausführbare Zahlungen§ 11Nicht zugegangene Zahlungen§ 12Änderungen von Zahlungsaufträgen durch die Träger der Rentenversicherung§ 13Änderungen von Zahlungsdaten oder der Zahlweise durch die Berechtigten oder Zahlungsempfänger§ 14Änderungen von Zahlungsdaten durch Dritte§ 15Zahlungseinstellung durch den Renten Service§ 16Rückforderung zu Unrecht erbrachter Geldleistungen beim Tod von BerechtigtenDrittes KapitelDurchführung der Anpassung von Geldleistungen§ 17Anpassungsauftrag§ 18Art und Weise der Anpassung, Anpassungsmitteilung§ 19Unterrichtung der Träger der Rentenversicherung und anderer StellenViertes KapitelMit der Auszahlung und der Durchführung der Anpassung von Geldleistungen zusammenhängende Aufgaben§ 20Aufgaben im Rahmen der sozialen Sicherung der Rentner§ 21Ausstellung von Ausweisen§ 22Erteilung von Auskünften für die Träger der Rentenversicherung§ 23Einholung von Auskünften für die Träger der Rentenversicherung§ 24Überwachung der Zahlungsvoraussetzungen bei Inlandszahlungen§ 25Überwachung der Zahlungsvoraussetzungen bei Auslandszahlungen§ 26Aufgaben im Rahmen der Statistik§ 27Sonstige AufgabenFünftes KapitelVorschüsse zur Auszahlung von Geldleistungen und Abrechnung§ 28Pflicht zur Zahlung monatlicher Vorschüsse§ 29Höhe der Vorschüsse§ 30Zahlung der Vorschüsse§ 31AbrechnungSechstes KapitelVergütung§ 32Anspruch auf angemessene Vergütung§ 33Entgelt für die Dienstleistung des Renten Service§ 34Erstattung von Auslagen für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen Dritter§ 35Fälligkeit, Vorschüsse und Abrechnung§ 36(weggefallen)Siebtes KapitelSchlußvorschriften§ 37Aufhebung von Vorschriften§ 38Inkrafttreten