PreisLS Nr 28 Nachweis

Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21. November 1953)

(1) Alle Aufwendungen für die werkseigene "freie" und für die "gebundene" Entwicklung sowie die für ihre Abgeltung verrechneten Beträge sind, nach Entwicklungsaufgaben getrennt, nachzuweisen. Einzelheiten für diesen Nachweis sind gegebenenfalls im Einvernehmen mit dem Auftraggeber festzulegen.

(2) In den Kalkulationen sind die Entwicklungs- und Entwurfskosten getrennt nach "freier" und "gebundener" Entwicklung gesondert auszuweisen.

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