Für dieses Gesetz gelten die Begriffsbestimmungen der §§ 3 bis 7.
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PStTG § 2 Begriffsbestimmungen
Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen
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Bislang zitiert keine Entscheidung diese Vorschrift.