Wird ein Sterbefall angezeigt, so soll das Standesamt verlangen, dass ihm
- 1.
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die Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung, - 2.
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die Geburtsurkunde, - 3.
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ein Nachweis über den letzten Wohnsitz, - 4.
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eine ärztliche Bescheinigung über den Tod