PStV § 38 Nachweise bei Anzeige des Sterbefalls

Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes

Wird ein Sterbefall angezeigt, so soll das Standesamt verlangen, dass ihm

1.
die Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung,
2.
die Geburtsurkunde,
3.
ein Nachweis über den letzten Wohnsitz,
4.
eine ärztliche Bescheinigung über den Tod
des Verstorbenen vorgelegt wird. Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.

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