Psych-PV Anlage 1 (zu § 4 Abs. 1)

Verordnung über Maßstäbe und Grundsätze für den Personalbedarf in der stationären Psychiatrie

Psychiatrische Einrichtungen für Erwachsene
Inhaltliche Beschreibung der aufgabentypischen Schwerpunkte
  1. Allgemeine Psychiatrie Behandlungsbereiche Kranke Behandlungsziele Behandlungsmittel   A1 Regelbehandlung Akut psychisch Kranke Erkennen und Heilen, psychische und soziale Stabilisierung Diagnostik, Psychopharmakotherapie, Psychotherapie, Soziotherapie 1), Ergotherapie A2 Intensivbehandlung Psychisch Kranke, manifest selbstgefährdet, fremdgefährdend, somatisch vitalgefährdet Erkennen und Heilen, Risikoabschätzung, Krisenbewältigung, Stabilisierung als Voraussetzung für weitere therapeutische Maßnahmen Diagnostik, Erst- und Notfallbehandlung, einzelbezogene Intensivbehandlung einschließlich Psychopharmakotherapie A3 Rehabilitative Behandlung Für die rehabilitative Behandlung ausreichend stabilisierte Kranke mit psychischen und sozialen Krankheitsfolgen Bessern, Lindern der Krankheitsfolgen - mit diesen leben lernen, Enthospitalisierung, Wiedereingliederung Mehrdimensionale rehabilitative Behandlung; Psychotherapie zur Bewältigung der Krankheitsfolgen, Soziotherapie, Ergotherapie A4 Langdauernde Behandlung Schwer- und Mehrfachkranker Psychisch Kranke mit anhaltend akuten Symptomen und/oder erheblichen psychischen und sozialen Krankheitsfolgen Bessern, Lindern, Verhüten von Verschlimmerung, Stabilisierung als Voraussetzung für weitere therapeutische Maßnahmen Medizinische Grundversorgung mit hohem ärztlichen und pflegerischen Aufwand, mehrdimensionale Einzelbehandlung, Gestaltung des therapeutischen Milieus in Kleingruppen A5 Psychotherapie Kranke mit schweren Neurosen oder Persönlichkeitsstörungen, die stationär psychotherapeutisch behandelt werden müssen Erkennen und Heilen, Krisenbewältigung, Befähigung zur ambulanten psychotherapeutischen Behandlung Komplexe psychotherapeutische Behandlung A6 Tagesklinische Behandlung 2) Psychisch Kranke, nicht oder nicht mehr vollstationär behandlungsbedürftig Erkennen und Heilen, psychische und soziale Stabilisierung, Wiedereingliederung, Krisenbewältigung Diagnostik, Psychopharmakotherapie, Psychotherapie, Soziotherapie, Ergotherapie
1)
Als Soziotherapie werden in diesem Zusammenhang alle handlungsorientierten Einflußnahmen auf die Wechselwirkungen zwischen der Erkrankung des Patienten und seinem sozialen Umfeld verstanden.
2)
Integrierte tages- oder nachtklinische Behandlung soll im Einzelfall von jeder Station aus möglich sein. Der Patient erhält einen teilstationären Status auf der Station, die ihn auch vollstationär behandeln würde.
2. Abhängigkeitskranke Behandlungsbereiche Kranke Behandlungsziele Behandlungsmittel   S1 Regelbehandlung Alkohol- und Medikamentenabhängige Erkennen der Abhängigkeit, Entgiftung, Befähigung zur ambulanten Behandlung oder zur Entwöhnung, soziale Stabilisierung Psychiatrische, neurologische und allgemeinmedizinische Diagnostik und Behandlung, Motivation zur Inanspruchnahme suchtspezifischer Hilfen S2 Intensivbehandlung Alkohol-, Medikamenten- und Drogenabhängige, manifest selbstgefährdet, fremdgefährdend, somatisch vitalgefährdet Erkennen und Heilen, Risikoabschätzung, Krisenbewältigung, Entgiftung, Delirbehandlung, Stabilisierung als Voraussetzung für weitere therapeutische Maßnahmen Psychiatrische, neurologische und allgemeinmedizinische Diagnostik, intensive medikamentöse Behandlung, Motivation zur Inanspruchnahme suchtspezifischer Hilfen S3 Rehabilitative Behandlung einschließlich sog. Entwöhnung Ausreichend entgiftete, motivierte und belastbare Alkohol- und Medikamentenabhängige oder inzwischen zur rehabilitativen Behandlung befähigte Schwer- und Mehrfachkranke Abstinenz, Befähigung zu ambulanter Behandlung, Integration in Selbsthilfegruppen, Wiedereingliederung Suchtspezifische mehrdimensionale Behandlung S4 Langdauernde Behandlung Schwer- und Mehrfachkranker Alkohol- und Medikamentenabhängige mit anhaltenden psychiatrischen, neurologischen und internistischen Begleit- und Folgeerkrankungen, erhebliche Rückfallgefahr, rehabilitative Behandlung oder Entlassung in komplementäre Einrichtungen nicht möglich Bessern, Lindern, Verhüten von Verschlimmerung, Befähigung zur rehabilitativen Behandlung, Eingliederung in komplementäre Einrichtungen und ambulante Behandlung Medizinische Grundversorgung mit hohem ärztlichen und pflegerischen Aufwand; suchtspezifische soziotherapeutisch mehrdimensionale Behandlung S5 Psychotherapie Alkohol- und Medikamentenabhängige mit schweren Neurosen oder Persönlichkeitsstörungen, erhebliche Rückfallgefahr Erkennen der Abhängigkeit, Abstinenz, Befähigung zur ambulanten psychotherapeutischen Behandlung, Krisenbewältigung Psychotherapeutische Behandlung unter Berücksichtigung suchtspezifischer Gesichtspunkte S6 Tagesklinische Behandlung 2) Alkohol- und Medikamentenabhängige, entgiftet, nicht oder nicht mehr vollstationär behandlungsbedürftig Erkennen der Abhängigkeit, Abstinenz, Befähigung zur ambulanten Behandlung, Integration in Selbsthilfegruppe, Krisenbewältigung, Vermeidung oder Verkürzung vollstationärer Behandlung Diagnostik, Psychotherapie, Soziotherapie 1), Ergotherapie, Motivation zur Inanspruchnahme suchtspezifischer Hilfen
1)
Als Soziotherapie werden in diesem Zusammenhang alle handlungsorientierten Einflußnahmen auf die Wechselwirkungen zwischen der Erkrankung des Patienten und seinem sozialen Umfeld verstanden.
2)
Integrierte tages- oder nachtklinische Behandlung soll im Einzelfall von jeder Station aus möglich sein. Der Patient erhält einen teilstationären Status auf der Station, die ihn auch vollstationär behandeln würde.
3. Gerontopsychiatrie (Patienten in der Regel über 65 Jahre alt) Behandlungsbereiche Kranke Behandlungsziele Behandlungsmittel   G1 Regelbehandlung Akut psychisch Kranke im höheren Lebensalter (meist Multimorbidität) Erkennen und Heilen, Bessern, psychische, somatische und soziale Stabilisierung, vorwiegend Entlassung nach Hause Psychiatrische, neurologische, allgemeinmedizinische und soziale Diagnostik und Therapie. Medizinische Grundversorgung; gegebenenfalls Einbeziehung weiterer gebietsärztlicher Leistungen G2 Intensivbehandlung Psychisch Kranke im höheren Lebensalter, manifest selbstgefährdet, fremdgefährdend und somatisch vitalgefährdet Erkennen und Heilen, Risikoabschätzung, Krisenbewältigung, Bessern der vital bedrohlichen Störungen, Stabilisierung als Voraussetzung für weitere therapeutische Maßnahmen Psychiatrische und somatische Diagnostik. Erst- und Notfallbehandlung, einzelbezogene Intensivbehandlung einschließlich medikamentöser Therapie G3 Rehabilitative Behandlung Ausreichend stabilisierte psychisch Kranke im höheren Lebensalter mit psychischen, somatischen und sozialen Einbußen Bessern und Lindern, mit Krankheit und Alter leben lernen, Wiedereingliederung zu Hause oder in Einrichtungen der Altenhilfe Training zum Ausgleich von Einbußen lebenspraktischer Fertigkeiten, Orientierungs- und Gedächtnistraining, Soziotherapie 1), Psychotherapie G4 Langdauernde Behandlung Schwer- und Mehrfachkranker Psychisch Kranke im höheren Lebensalter mit anhaltenden akuten Symptomen und erheblichen psychischen, somatischen und sozialen Einbußen Bessern und Lindern, Verhüten von Verschlimmerung, Stabilisierung als Voraussetzung für weitere therapeutische Maßnahmen oder Entlassung in häusliche oder Heimpflege Medizinische Grundversorgung mit kontinuierlich hohem ärztlichen und pflegerischen Aufwand, gegebenenfalls ergänzt durch Einbeziehung weiterer gebietsärztlicher Leistungen, Gestaltung des therapeutischen Milieus G5 Psychotherapie Kranke im höheren Lebensalter mit schweren Neurosen oder Persönlichkeitsstörungen, die stationär psychotherapeutisch behandelt werden müssen Erkennen von Krankheit, Krisenbewältigung, Befähigung zur ambulanten psychotherapeutischen Behandlung Komplexe psychotherapeutische Behandlung G6 Tagesklinische Behandlung 2) Psychisch Kranke im höheren Lebensalter, nicht oder nicht mehr vollstationär behandlungsbedürftig Erkennen von Krankheit, Bessern, psychische, somatische und soziale Stabilisierung, Krisenbewältigung, Wiedereingliederung, Vermeidung oder Verkürzung vollstationärer Behandlung Psychiatrische, neurologische und allgemeinmedizinische Diagnostik und Therapie einschließlich Pharmakotherapie. Training zum Ausgleich von Einbußen lebenspraktischer Fertigkeiten, Orientierungs- und Gedächtnistraining, Soziotherapie, Psychotherapie  
1)
Als Soziotherapie werden in diesem Zusammenhang alle handlungsorientierten Einflußnahmen auf die Wechselwirkungen zwischen der Erkrankung des Patienten und seinem sozialen Umfeld verstanden.
2)
Integrierte tages- oder nachtklinische Behandlung soll im Einzelfall von jeder Station aus möglich sein. Der Patient erhält einen teilstationären Status auf der Station, die ihn auch vollstationär behandeln würde.

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