PTA-APrV Anlage 1 (zu § 1 Abs. 2 Satz 1)

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1997, 2357) Teil A Theoretischer und praktischer Unterricht für pharmazeutisch-technische Assistenten     Stunden 1. Arzneimittelkunde 280 2. Allgemeine und pharmazeutische Chemie 200 3. Galenik 140 4. Botanik und Drogenkunde 100 5. Gefahrstoff-, Pflanzenschutz- und Umweltschutzkunde 80 6. Medizinproduktekunde 60 7. Ernährungskunde und Diätetik 40 8. Körperpflegekunde 40 9. Physikalische Gerätekunde 40 10. Mathematik (fachbezogen) 80 11. Pharmazeutische Gesetzeskunde, Berufskunde 80 12. Allgemeinbildende Fächer (Deutsch einschließlich Kommunikation, Fremdsprache (fachbezogen), Wirtschafts- und Sozialkunde) 240 13. Chemisch-pharmazeutische Übungen einschließlich Untersuchung von Körperflüssigkeiten 480 14. Übungen zur Drogenkunde 120 15. Galenische Übungen 500 16. Apothekenpraxis einschließlich EDV 120 Stunden insgesamt 2.600 Teil B Praktische Ausbildung für pharmazeutisch-technische Assistenten

Die praktische Ausbildung in der Apotheke nach § 1 Abs. 4 einschließlich des Faches Apothekenpraxis erstreckt sich auf folgende Lerngebiete:
1.
Rechtsvorschriften über den Apothekenbetrieb sowie über den Verkehr mit Arzneimitteln, Betäubungsmitteln und Gefahrstoffen, soweit sie die Tätigkeit des pharmazeutisch-technischen Assistenten berühren
2.
Fertigarzneimittel, deren Anwendungsgebiete sowie ordnungsgemäße Lagerung
3.
Gefahren bei der Anwendung von Arzneimitteln
4.
Merkmale eines Arzneimittelmißbrauchs und einer Arzneimittelabhängigkeit
5.
Notfallarzneimittel nach den Anlagen 3 und 4 der Apothekenbetriebsordnung
6.
Prüfung von Arzneimitteln, Arzneistoffen und Hilfsstoffen in der Apotheke
7.
Herstellung von Arzneimitteln in der Apotheke
8.
Ausführung ärztlicher Verschreibungen
9.
Beschaffung von Informationen über Arzneimittel und apothekenübliche Waren unter Nutzung wissenschaftlicher und sonstiger Nachschlagewerke einschließlich EDV-gestützter Arzneimittelinformationssysteme
10.
Berechnung der Preise von Fertigarzneimitteln, Teilmengen eines Fertigarzneimittels, Rezepturarzneimitteln sowie apothekenüblichen Medizinprodukten
11.
Informationen bei der Abgabe von Arzneimitteln, insbesondere über die Anwendung und die ordnungsgemäße Aufbewahrung sowie Gefahrenhinweise
12.
Aufzeichnungen nach § 22 der Apothekenbetriebsordnung
13.
Apothekenübliche Waren, insbesondere diätetische Lebensmittel, Mittel der Säuglings- und Kinderernährung, Mittel und Gegenstände der Körperpflege, Verbandstoffe und andere apothekenübliche Medizinprodukte sowie die Beratung zur sachgerechten Anwendung dieser Waren
14.
Umweltgerechte Entsorgung von Arzneimitteln, Chemikalien, Medizinprodukten und Verpackungen sowie rationelle Energie- und Materialverwendung

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