Die praktische Ausbildung in der Apotheke nach § 1 Abs. 4 einschließlich des Faches Apothekenpraxis erstreckt sich auf folgende Lerngebiete:
- 1.
-
Rechtsvorschriften über den Apothekenbetrieb sowie über den Verkehr mit Arzneimitteln, Betäubungsmitteln und Gefahrstoffen, soweit sie die Tätigkeit des pharmazeutisch-technischen Assistenten berühren - 2.
-
Fertigarzneimittel, deren Anwendungsgebiete sowie ordnungsgemäße Lagerung - 3.
-
Gefahren bei der Anwendung von Arzneimitteln - 4.
-
Merkmale eines Arzneimittelmißbrauchs und einer Arzneimittelabhängigkeit - 5.
-
Notfallarzneimittel nach den Anlagen 3 und 4 der Apothekenbetriebsordnung - 6.
-
Prüfung von Arzneimitteln, Arzneistoffen und Hilfsstoffen in der Apotheke - 7.
-
Herstellung von Arzneimitteln in der Apotheke - 8.
-
Ausführung ärztlicher Verschreibungen - 9.
-
Beschaffung von Informationen über Arzneimittel und apothekenübliche Waren unter Nutzung wissenschaftlicher und sonstiger Nachschlagewerke einschließlich EDV-gestützter Arzneimittelinformationssysteme - 10.
-
Berechnung der Preise von Fertigarzneimitteln, Teilmengen eines Fertigarzneimittels, Rezepturarzneimitteln sowie apothekenüblichen Medizinprodukten - 11.
-
Informationen bei der Abgabe von Arzneimitteln, insbesondere über die Anwendung und die ordnungsgemäße Aufbewahrung sowie Gefahrenhinweise - 12.
-
Aufzeichnungen nach § 22 der Apothekenbetriebsordnung - 13.
-
Apothekenübliche Waren, insbesondere diätetische Lebensmittel, Mittel der Säuglings- und Kinderernährung, Mittel und Gegenstände der Körperpflege, Verbandstoffe und andere apothekenübliche Medizinprodukte sowie die Beratung zur sachgerechten Anwendung dieser Waren - 14.
-
Umweltgerechte Entsorgung von Arzneimitteln, Chemikalien, Medizinprodukten und Verpackungen sowie rationelle Energie- und Materialverwendung