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PTAG § 40 Kenntnisprüfung

Gesetz über den Beruf der pharmazeutisch-technischen Assistentin und des pharmazeutisch-technischen Assistenten

(1) Die Kenntnisprüfung erstreckt sich auf den Inhalt der staatlichen Prüfung.

(2) Ist die Kenntnisprüfung erfolgreich abgelegt worden, so wird die Berufsqualifikation anerkannt.

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