Das Bundesministerium für Gesundheit evaluiert frühestens nach acht Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes die inhaltlichen Änderungen der Ausbildung und die Ausbildungsdauer.
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PTAG § 62 Evaluierung
Gesetz über den Beruf der pharmazeutisch-technischen Assistentin und des pharmazeutisch-technischen Assistenten
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