(§ 4 Nr. 1)
- a)
-
Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären - b)
-
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen - c)
-
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen - d)
-
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen - e)
-
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
(§ 4 Nr. 2)
- a)
-
Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern - b)
-
Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Angebot, Beschaffung, Fertigung und Verwaltung erklären - c)
-
Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen - d)
-
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
(§ 4 Nr. 3)
- a)
-
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen - b)
-
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden - c)
-
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten - d)
-
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
(§ § Nr. 4)
- a)
-
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären - b)
-
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden - c)
-
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen - d)
-
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
(§ 4 Nr. 5)
- a)
-
Bedeutung und Nutzungsmöglichkeiten von Informations- und Kommunikationssystemen für den Ausbildungsbetrieb erläutern - b)
-
Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen lösen - c)
-
Daten pflegen und sichern - d)
-
Vorschriften zum Datenschutz beachten
(§ 4 Nr. 6)
- a)
-
Arbeitsauftrag erfassen und Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen - b)
-
Informationen beschaffen und nutzen, insbesondere Fachzeitschriften, Fachbücher und Kataloge - c)
-
Arbeitsschritte unter Berücksichtigung ergonomischer, konstruktiver, fertigungstechnischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte festlegen und vorbereiten - d)
-
Bedarf an Werk- und Hilfsstoffen ermitteln, Werk- und Hilfsstoffe zusammenstellen - e)
-
Einsatz von Arbeitsmitteln unter Beachtung der Vorschriften planen und Sicherungsmaßnahmen anwenden
- f)
-
technische Veränderungen berücksichtigen - g)
-
Zeitaufwand und personelle Unterstützung einschätzen, Zeitaufwand dokumentieren - h)
-
Aufgaben im Team planen und umsetzen, Ergebnisse der Zusammenarbeit auswerten - i)
-
Gespräche situationsgerecht führen, Sachverhalte darstellen - k)
-
Abstimmungen mit den am Bau Beteiligten treffen
(§ 4 Nr. 7)
- a)
-
Funktion, Proportion, Lage, Gliederung, Lichtverhältnisse und Interieur von Räumen auswerten - b)
-
Normen, Sicherheitsregeln, technische Vorschriften, Merkblätter, Zulassungsbescheide, Richtlinien und Arbeitsanweisungen beachten und anwenden - c)
-
Skizzen anfertigen und anwenden - d)
-
Messverfahren auswählen und anwenden, Messgeräte auf Funktion prüfen und lagern - e)
-
Messungen durchführen, Ergebnisse protokollieren und berücksichtigen
- f)
-
Zeichnungen lesen und anwenden - g)
-
Materialvorschläge unter Berücksichtigung der Nutzungsanforderungen und der Oberflächenstrukturen erarbeiten
- h)
-
Farb- und Materialpläne sowie Materiallisten erstellen - i)
-
Leistungsverzeichnisse anwenden - k)
-
technische Vorgaben unter Berücksichtigung der Raumsituation umsetzen - l)
-
Aufmaße anfertigen - m)
-
Leistungs- und Abrechnungsunterlagen erstellen
(§ 4 Nr. 8)
- a)
-
Arbeitsplatz einrichten, sichern, unterhalten und räumen, ergonomische Gesichtspunkte berücksichtigen - b)
-
Leitern und Arbeitsgerüste nach dem Verwendungszweck auswählen, Arbeitsgerüste auf-, um- und abbauen - c)
-
Leitern und Arbeitsgerüste auf Verwendbarkeit prüfen, Betriebssicherheit beurteilen - d)
-
Bereitstellung der Energieversorgung veranlassen, Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit Gas und Strom ergreifen - e)
-
Gefahrstoffe erkennen und Schutzmaßnahmen ergreifen, Lagerung und Transport von Gefahr- und Reststoffen sicherstellen - f)
-
Materialien, Geräte und Maschinen am Arbeitsplatz vor Witterungseinflüssen und Beschädigungen schützen sowie vor Diebstahl sichern und für den Abtransport vorbereiten
(§ 4 Nr. 9)
- a)
-
Werkzeuge, Hebe- und Transportgeräte, Maschinen und technische Einrichtungen auswählen - b)
-
Werkzeuge handhaben und instand halten - c)
-
Geräte und Maschinen einrichten und unter Verwendung der Schutzeinrichtungen bedienen, technische Einrichtungen anwenden
- d)
-
Geräte, Maschinen und technische Einrichtungen warten - e)
-
Störungen an Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen erkennen, Störungsbeseitigung vornehmen und veranlassen
(§ 4 Nr. 10)
- a)
-
Werk- und Hilfsstoffe, insbesondere unter Berücksichtigung warentypischer Eigenschaften, auswählen, kennzeichnen, auf Fehler und Einsetzbarkeit prüfen, transportieren und lagern - b)
-
Werk- und Hilfsstoffe von Hand und mit Maschinen be- und verarbeiten - c)
-
Materialverbindungen herstellen
(§ 4 Nr. 11)
- a)
-
Grundlagen der Formen- und Farbenlehre anwenden - b)
-
Anregungen aufnehmen und auswerten
- c)
-
Entwürfe nach funktionalen, technologischen und gestalterischen Gesichtspunkten unter Berücksichtigung der Kundenwünsche und des Verwendungszwecks ausarbeiten - d)
-
technische Umsetzbarkeit der Entwürfe prüfen - e)
-
Zusammenwirken von Materialauswahl, Farb- und Formgebung berücksichtigen - f)
-
Entwürfe präsentieren
- *)
-
Im Zusammenhang mit anderen im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Ausbildungsinhalten zu vermitteln.
(§ 4 Nr. 12)
- a)
-
Untergründe, insbesondere auf Ver- und Entsorgungsleitungen, prüfen - b)
-
Verfahren zur Vorbereitung von Untergründen auswählen - c)
-
Altbeläge bestimmen und entfernen, Entsorgung durchführen und veranlassen - d)
-
Untergründe bearbeiten, insbesondere durch Bürsten, Schleifen, Fräsen und Absaugen - e)
-
Fehlstellen in Untergründen ausbessern - f)
-
Untergründe säubern, sperren und vorstreichen
- g)
-
Spachtel- und Ausgleichsschichten herstellen - h)
-
Schablonen anfertigen und Formen übertragen
- i)
-
Fugen und Risse bearbeiten - k)
-
Niveauausgleich zu angrenzenden Bauteilen herstellen - l)
-
Unterlagen zuschneiden und einbauen
(§ 4 Nr. 13)
- a)
-
Profile nach ihrer Funktion auswählen - b)
-
Übergangsprofile und Wandanschlussleisten einpassen und befestigen
(§ 4 Nr. 14)
- a)
-
Erstpflege bei Bodenbelägen durchführen - b)
-
Oberflächen vor Beschädigungen schützen - c)
-
Qualität von behandelten Oberflächen beurteilen
(§ 4 Nr. 15)
- a)
-
Bodenbeläge auswählen - b)
-
Verlegerichtung und -muster bestimmen, Flächen einteilen, Nähte und Fugen festlegen - c)
-
Klebstoffe und Trennlagen für textile Beläge und PVC-Beläge auswählen und verarbeiten - d)
-
Gefahren von lösungsmittelhaltigen Stoffen, insbesondere beim Verlegen, beachten, persönliche Schutzausrüstung verwenden
- e)
-
textile Bodenbeläge und PVC-Beläge zuschneiden, einpassen und verkleben - f)
-
Anschlussfugen herstellen
(§ 4 Nr. 16)
- a)
-
Arten und Aufbau von Polstermöbeln unterscheiden - b)
-
Möbel abschlagen - c)
-
Gestelle für die Herstellung von Polstermöbeln vorbereiten - d)
-
Maße der Polsterung festlegen - e)
-
Polstergrund und Unterfederung auswählen und anbringen - f)
-
Flachpolster und Schaumstoffkissen herstellen und beziehen
- g)
-
Funktionalität und Schäden beurteilen und dokumentieren - h)
-
Polstermöbel für die Instandsetzung vorbereiten - i)
-
Federung auswählen und aufbauen
- k)
-
Formteile herstellen, Polster aufbauen und beziehen
(§ 4 Nr. 17)
- a)
-
Dekorationsmaße ermitteln und Zuschnittmaße berechnen - b)
-
Materialbedarf berechnen - c)
-
Gardinen- und Dekorationsstoffe zuschneiden und konfektionieren
- d)
-
Vorhangschienen, Stangen- und Seilsysteme montieren - e)
-
Gardinen und Vorhänge montieren und dekorieren
(§ 4 Nr. 18)
- a)
-
Arten von Licht-, Sicht- und Sonnenschutzanlagen unterscheiden - b)
-
funktionelle Voraussetzungen prüfen, Art der Licht-, Sicht- und Sonnenschutzanlagen festlegen - c)
-
Standardausführungen von Licht-, Sicht- und Sonnenschutzanlagen, insbesondere unter Berücksichtigung der Herstellerangaben, auswählen und anbringen
(§ 4 Nr. 19)
- a)
-
Tapeten, Wandbeläge, Wandbespannungs- und -beschichtungsstoffe auswählen - b)
-
Schutzmaßnahmen für nicht zu bearbeitende Flächen, Bauteile und Objekte durchführen - c)
-
Beschichtungsstoffe vorbereiten und verarbeiten
- d)
-
Klebe- und Beschichtungstechniken auswählen - e)
-
Tapeten, Wand- und Deckenbeläge anbringen - f)
-
Tapeten, Wand- und Deckenbeläge nachbehandeln
(§ 4 Nr. 20)
- a)
-
Aufgaben und Ziele von qualitätssichernden Maßnahmen anhand betrieblicher Beispiele erläutern - b)
-
Arbeiten kundenorientiert durchführen
- c)
-
qualitätssichernde Maßnahmen anwenden, dabei zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen beitragen - d)
-
Endkontrolle anhand des Arbeitsauftrages durchführen, Arbeitsergebnisse dokumentieren und Kunden erläutern - e)
-
Wartungs-, Pflege- und Instandhaltungsarbeiten an Produkten durchführen - f)
-
Gebrauchs- und Pflegeanleitungen den Kunden erläutern, Übergabe dokumentieren
- g)
-
Kundenwünsche ermitteln, mit dem betrieblichen Leistungsangebot vergleichen und daraus Vorgehensweisen für die Kundenberatung ableiten - h)
-
Kunden hinsichtlich der Gestaltung beraten - i)
-
Realisierbarkeit von Kundenanforderungen prüfen, Kosten abschätzen und Liefertermine mit Kunden abstimmen
- *)
-
Im Zusammenhang mit anderen im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Ausbildungsinhalten zu vermitteln.