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RBEG 2021 § 9 Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf

Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ab dem Jahr 2021

Der Teilbetrag für Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf beläuft sich

1.
für das im Kalenderjahr 2021 beginnende erste Schulhalbjahr auf 103 Euro und
2.
für das im Kalenderjahr 2021 beginnende zweite Schulhalbjahr auf 51,50 Euro.

Referenzen

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Zitiert von

Urteil vom Sozialgericht Frankfurt am Main (30. Kammer) - S 30 AY 6/21
14. März 2022
S 30 AY 6/21 14. März 2022
Beschluss vom Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg - 4 Ta 1/18
1. März 2018
4 Ta 1/18 1. März 2018