RebPflV 1986 § 6 Anforderungen an den Rebenbestand und an die Beschaffenheit des Pflanzgutes

Rebenpflanzgutverordnung

Die Anforderungen an den Rebenbestand ergeben sich aus Anlage 1. Die Anforderungen an die Beschaffenheit des Pflanzgutes ergeben sich aus Anlage 2.

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